Aktuelles

>>>>>12.2011<<<<<

Pressemeldung: „Der Winter naht“

Der Winter naht mit großen Schritten und bringt für die Stadt Nürnberg – bzw. den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) – aber auch die Bürgerinnen und Bürger die Aufgabe „Winterdienst“ mit sich.
Die Bewältigung des Winterdienstes ruht – qua bayerischem Straßen- und Wegegesetz sowie der städtischen Straßenreinigungsverordnung - auch auf den Schultern der Bürgerschaft. Die folgenden Informationen geben einen kurzen Überblick über die entsprechenden Pflichten bzw. bieten Tipps zur richtigen Durchführung.

Für den Winterdienst auf sämtlichen Gehwegen und unbefestigten Wegen zwischen Häusern sind in der Regel Grund- bzw. Hauseigentürmer zuständig und nicht die Stadt Nürnberg. Dies gilt auch für Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber. Sofern Bürgerinnen und Bürger tagsüber nicht zum Räumen und Streuen kommen, weil sie berufstätig, verreist oder körperlich dazu außerstande sind, müssen sie sicherstellen, dass eine andere Person oder eine private Winterdienstfirma dies zuverlässig übernimmt.

Zwischen 7:00 und 20:00 muss der Gehweg gesichert werden. Sofern vor dem Grundstück kein Gehweg vorhanden ist, also an der Grundstücksgrenze direkt die Straße beginnt, ist auf der Straße eine Gehbahn für Fußgänger zu räumen und zu streuen.

Grundsätzlich gilt: Erst räumen, dann streuen! Eine Breite von mindestens 1 Meter muss auf dem Gehweg von Schnee und Eis befreit werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen und auch Personen mit Geh- und Kinderwägen den Weg passieren können. Der Schnee sollte entweder im Vorgarten (so vorhanden) oder am Rand des Gehwegs abgelagert werden, keinesfalls auf der Straße oder einem angrenzenden Radweg. Dies würde ansonsten dort den Verkehr erschweren bzw. die Gefahr erhöhen, dass der Schnee bei einer Räumung der Straße wieder zurück auf den Gehweg geschoben wird. An Kreuzungen muss der Gehweg bis zur Kante geräumt werden. Grenzt Ihr Grundstück an eine Haltestelle an, muss auch diese von Schnee und Eis befreit werden. Straßenrinnen, Gullys und Hydranten sowie Verschlussdeckel zu Versorgungsleitungen müssen schneefrei bleiben.

Ausdrücklich weist SÖR nochmals darauf hin, dass die städtischen Streugutkästen ab diesem Winter verschlossen werden und somit keine Entnahme von Streugut durch die Bürgerinnen und Bürger mehr möglich sein wird. Notwendig wird diese Maßnahme aufgrund einer starken Zunahme der missbräuchlichen Entnahme durch Privatfirmen.

Bürgerinnen und Bürger können sich das Granulat in haushaltsüblichen Mengen bei den städtischen Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg (ASN) sowie bei Betriebshöfen des SÖR kostenlos abholen. Unter Wertstoffhöfe Stadt Nürnberg finden Sie sämtliche Informationen rund um die Wertstoffhöfe. Weitere Abholmöglichkeiten stellen die beiden Betriebshöfe des SÖR in der Großreuther Straße 117 bzw. in der Donaustraße 90 dar.
Die Verwendung von Streusalz auf öffentlichen Straßen und Wegen bleibt weiterhin verboten.

All diese und weitere Informationen sind in der neuen Broschüre „Winterdienst – sicher durch den Winter“ nachzulesen. Die Broschüre liegt u.a. in den Bürgerämtern, dem Bürgerinformationszentrum, dem Einwohneramt, der KFZ-Zulassung und weiteren städtischen Dienststellen aus und steht auch auf der Homepage des SÖR zur Verfügung: www.soer.nuernberg.de" unter „Winterdienst“ sowie auf der Startseite unter „Aktuelle Informationen“.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuständigkeit
    Für die Wintersicherung auf Gehwegen / Gehbahnen ist in aller Regel der Grund- bzw. Hauseigentümer zuständig, nicht die Stadt Nürnberg. Denken Sie dabei auch an ihre Garagen, Carports und Stellplätzen die an Gehwegen grenzen.

  • Reihenfolge
    Erst räumen, dann streuen: Streumittel auf einer Schneedecke sind in der Wirkung stark eingeschränkt.

  • Von - Bis
    Die Wintersicherung muss mindestens in der Zeit von 7:00 bis 20:00 erfolgen

  • Gefahr vom Dach
    Bei der Gefahr von Dachlawinen muss ggf. auch das Dach geräumt werden.

  • Räumbreite
    Der Gehweg ist in einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen. An Kreuzungen muss der Gehweg bis zur Kante / Fahrbahngrenze geräumt werden

  • Streugut
    • Verwenden Sie umweltfreundliches Streumaterial – der Einsatz von Salz auf öffentlichen Flächen ist verboten.

    • Beim Streuen gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.

    • Denken Sie rechtzeitig daran, sich mit einem Streugutvorrat zu versorgen – die städtischen Streugutkisten werden ab dem Winter 2011 / 2012 verschlossen und stehen nur noch dem städtischen Winterdienst zur Verfügung.

Über nachfolgenden Link erhalten Sie den Flyer der Stadt Nürnberg zum Thema Winterdienst: Flyer Winterdienst


>>>>>04.2011<<<<<

Thema ist diesmal "Vererben und Schenken". Referent ist Herr Jörg Ammon , Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Nürnberg, der Ihnen zu diesem sicherlich sehr interessanten Thema einen Einblick geben wird.
Wir würden uns sehr freuen, Sie an diesem Abend recht zahlreich begrüßen zu dürfen!

>>>>>10.2010<<<<<

10.2010

Öffentliche Mitgliederversammlung zum Thema "Gesundheit"

Am Mittwoch, 27. Oktober 2010 findet die nächste öffentliche Mitgliederversammlung statt. Diesmal geht es um Informationen zum Thema „Gesundheit“. Hierfür haben wir
zwei Referentinnen, Frau Marion Friedl und Frau Marion Eitel, eingeladen, die Ihnen einen Einblick in die „Klassische Homöopathie“ und „Shiatsu-Massage“ geben möchten.
Der Vortrag findet im Nebenraum der Gaststätte der SG 83 statt und beginnt um 19.00 Uhr. Wir würden und freuen, Sie dazu recht zahlreich begrüßen zu dürfen.

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Aufruf

Liebe Leser der Westinfo,
In 2010 wird, wie bereits berichtet, unser neues Stadtteilbuch über Leyh, Höfen, Gaismannshof und Sündersbühl erscheinen. Um die Berichte und die Ausgestaltung möglichst authentisch und abwechslungsreich gestalten zu können, brauchen wir Ihre Hilfe. Wer hat noch Fotos, Zeitungsberichte oder interessante Geschichten aus der Vergangenheit der vier Stadtteile?
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei der Erstellung des Buches helfen könnten. Falls Sie uns Material zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Peter Büttner
Tel. 65 12 21
Fax. 81 07 516
E-Mail: p.u.buettner(at)t-online.de
Sie bekommen selbstverständlich alles wieder zurück!
Herzlichen Dank im voraus.



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Hier erhalten sie die aktuellen Messwerte der Messstation in der von-der-Tann-Straße!